Die Zeiten, in denen ein Flug in die USA ein unerschwinglicher Traum war, sind lange vorbei. Günstige Angebote von Airlines und Charterfluggesellschaften gibt es praktisch das ganze Jahr über, nicht selten auch in Verbindung mit kompletten Reisearrangements. Doch einfach so in das Flugzeug setzen und abfliegen ist nicht möglich – einige wichtige Dinge gibt es bei USA-Reisen immer zu beachten.
Kein Visum für Flug in die USA nötig
Passagiere aus Deutschland benötigen für die Einreise kein Visum, da Deutschland unter die sogenannte „Visa-Waiver“-Regelung fällt. Das vereinfachte Einreiseverfahren wurde früher durch das Ausfüllen eines Formulars im Flugzeug erledigt. Durch die verschärften Sicherheitsbestimmungen bei einem Flug in die USA ist dies mittlerweile nur noch elektronisch und im Voraus möglich. Ein gültiger Reisepass (neuerdings auch für Kinder) ist natürlich Voraussetzung.
Formalitäten vor dem Flug in die USA erledigen
Die elektronische Einreiseerlaubnis namens ESTA kann ohne Probleme online beantragt werden, aber auch Reisebüros sind dabei behilflich. Wichtig ist, dass die ESTA mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Flug in die USA beantragt wird, da die Bearbeitungszeit bisweilen mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Seit 2010 erheben die US-Behörden eine Gebühr von 14 Dollar für die ESTA. Einmal erteilt, ist die Einreiseerlaubnis zwei Jahre gültig, muss also bei einer weiteren Reise nicht jedes Mal neu beantragt werden.
Wann ist bei einem Flug in die USA doch ein Visum nötig?
Die maximale Aufenthaltserlaubnis mit einem herkömmlichen Touristenvisum beträgt drei Monate. Wer länger bleiben möchte, sollte unbedingt vor dem Flug in die USA ein Visum bei der US-Botschaft oder einem der Konsulate beantragen. Mit ihm entfallen dann künftig weitere Formalitäten. Eine Verlängerung des Touristenvisums in den USA ist nicht möglich; eine Ausreise nach Kanada oder Mexiko reicht für einen „Reset“ nicht aus!
Wichtig: Während des Aufenthalts in den Vereinigten Staaten kann kein Visum im Nachhinein beantragt werden. Ist beispielsweise geplant, eine Arbeit aufzunehmen, darf man das in keinem Fall mit einem Touristenvisum tun.
Bei Rückkehr vom Flug in die USA stets die Zollbestimmungen beachten
Der vergleichsweise günstige Dollarkurs ermöglicht es, Einkaufstrips nach Amerika zu unternehmen. Doch beim Flug in die USA sollte immer daran gedacht werden, dass bei der Wiedereinreise nach Deutschland strenge Zollbestimmungen gelten. Überschreitet die in den USA gekaufte Ware die Freigrenzen, fallen in jedem Fall Steuern an. Versucht man, die Zollbehörde zu täuschen, kommen Strafen hinzu, die das vermeintliche Schnäppchen teuer machen können.
Daher sollte man sich vorher über die jeweils gültigen Freigrenzen informieren. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Zollbestimmungen; Auskünfte von Händlern vor Ort sind mit Vorsicht zu genießen. Wichtig: Auch Mitbringsel für andere fallen unter die Freigrenze des Reisenden! Wer diese Hinweise beachtet, wird seinen Flug in die USA aber ohne Probleme genießen können.